Armstorfer Oldtimerfreunde e.V.
EU- Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO ) im Juli 2018
Umgang mit Mitgliederdaten
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten einheitlich die Europäische Datenschutz-Grund-Verordnung, die in Deutschland das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ersetzt.
Zur Vereinsführung werden die Daten verwendet, die dem Vorstand im Rahmen der Beitrittserklärung zum Verein, vom Antragsteller eigenhändig unterschrieben, überlassen wurden.
Dies betrifft die folgenden Angaben:
- Mitgliedernummer
- Vor- und Zunamen
- Geburtsdatum
- Adressen
- Eintrittsdatum
- Telefonnummern
- Bankverbindung
Verwendung der Daten:
· Für Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen
· Zur Abbuchung des Mitgliedbeitrages (gem. vorliegender Einzugsermächtigung)
· Für persönliche Jubiläen
Wir behandeln die überlassenen Daten mit der gebotenen Sensibilität und versichern, diese nicht an Dritte weiter zu gegeben. Zuständig für die Verwaltung der Daten ist der Vorstand des Vereins.
Die Einwilligung zur bestimmungsgemäßen Verwendung der vorliegenden Daten wird durch Übergabe der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Beitrittserklärung vorausgesetzt.
Die Einwilligung zur Verwendung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden; die Folge wäre allerdings, dass eine schriftliche Benachrichtigung dann nicht mehr erfolgen kann.
Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden für den weiteren Gebrauch gesperrt.
Armstorf, 06.02.2019
gez:
Der Vorstand